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Einzel-Therapie
Die tiefenpsychologisch fundierte Einzeltherapie wird in der Regel mit einer Sitzung pro Woche erteilt. Sitzungen alle 2 Wochen sind ebenfalls sehr üblich.
Als Kurzzeittherapie (KZT) können bei der Krankenkassen 2 mal 12 Sitzungen beantragt werden.
Falls dieses Kontingent nicht ausreichen sollte, können als Langzeittherapie (LZT) 36 weitere und danach ggf. noch 40 weitere Sitzungen nachgefordert werden.
Der bewilligten Therapie gehen zur Indikationsstellung "Psychotherapeutische Sprechstunden" und "Probatorische Sitzungen" voraus.
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